Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Vereinsmitglieder um ganz besondere Beachtung! Zuwegung zum Sühlener Altarm über Tralau.
Speziell im Naturschutzgebiet „Brenner Moor“, am „Großen Altarm“ steht nur noch eine Angelstelle zur Verfügung! Bitte sprecht auch mit anderen Vereinsmitgliedern und weist darauf hin, damit dem Verein seitens des Verpächters keine Probleme entstehen! Auf Grund des neuen Pachtvertrages mit der Stadt Bad Oldesloe speziell im Bereich des „Brenner Moors“, und der aktuell überarbeiteten BiFVO haben wir die vereinsinterne Gewässerordnung angepasst und überarbeitet. Sie steht hier nun allen Mitgliedern in aktualisierter Form zur Einsicht und/oder zum ausdrucken zur Verfügung!
Wir bitten um besondere Beachtung, da sich die Schongebiete, einige Mindestmaße sowie Schonzeitenregelungen geändert haben.
So hat nun z.B. der Aal ein Mindestmaß von 50cm, Äschen eine Schonzeit vom 01.01.-30.04., Welse haben keine Schonzeit mehr! Die Zanderschonzeit gilt nun vom 15.03.-15.05. und die Hechtschonzeit hat sich geändert vom 15.02.-15.04.