Auf Grund der aktuell überarbeiteten BiFVO haben wir die vereinsinterne Gewässerordnung angepasst und überarbeitet. Sie steht hier nun allen Mitgliedern in aktualisierter Form zur Einsicht und/oder zum ausdrucken zur Verfügung!
Wir bitten um besondere Beachtung, da sich einige Mindestmaße sowie Schonzeitenregelungen geändert haben.
So hat nun z.B. der Aal ein Mindestmaß von 50cm, Äschen eine Schonzeit vom 01.01.-30.04., Welse haben keine Schonzeit mehr! Die Zanderschonzeit gilt nun vom 15.03.-15.05. und die Hechtschonzeit hat sich geändert vom 15.02.-15.04.